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Sehr geehrter Herr Seidl,

folgende Punkte müssten bitte ebenfalls noch geändert werden:

 

Rubrik „Luftdichtigkeitstest“

 

Dritter Absatz ab „Die DIN….“ Streichen.

 

Folgenden Text einfügen:

Die Blower-Door-Messung wird entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach DIN EN ISO 9972 durchgeführt. Für den Bau eines neuen Effizienzhauses ist die Messung mit Blick auf die Qualitätssicherung und die Energiebilanz praktisch unerlässlich.

 

Nach der Präparation des Gebäudes werden zwei Messreihen durchgeführt, eine bei 50 Pa Unter- und eine bei 50 Pa Überdruck. Die Messreihen sehen folgendermaßen aus:

 

Ermittlung der natürlichen Druckdifferenz vor und nach der Messreihe

Mindestens 5 Messpunkte mit einem Abstand von nicht mehr als 10 Pa (z. B. 10, 20, 30, 40, 50 Pa)

Größte Druckdifferenz mindestens 50 Pa

Kleinste Druckdifferenz 10±3 Pa oder 5 x natürliche Druckdifferenz vor der Messung (es gilt der größere Wert)

In einem Gebäude entstehen aufgrund thermischen Auftriebs oder Windanströmung natürliche Druckdifferenzen zur Außenluft. Diese betragen nur wenige Pascal. Der Druckunterschied aus der Blower-Door-Messung in Höhe von 50 Pa ist im Vergleich dazu sehr groß. Der Aufenthalt im Gebäude während der Messung stellt dennoch kein Problem dar. Nur das Betreten oder Verlassen während der Messung ist nicht möglich, da das Gebäude verschlossen sein muss.

 

Ergänzend zur Blower-Door-Messung wird häufig die Thermografie eingesetzt, um Leckagen in der Gebäudehülle mittels Infrarotaufnahmen sichtbar zu machen.

 

 

Rubrik „Thermografie“:

 

Kompletten Text streichen.

Folgenden Text einfügen:

 

Die Thermografie kann zur Qualitätssicherung im Neubau und zur Bauwerksanalyse im Altbau eingesetzt werden.

Gerne erstelle ich für Sie mit der Infrarotkamera Thermografie-Aufnahmen von Ihrem Gebäude, z. B. um Undichtigkeiten zu visualisieren – oder besser noch, die fachgerechte Ausführung der Anschlüsse zu untermauern.

 

Die Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren, zum Sichtbarmachen von Wärmestrahlung im Infrarotbereich. Dabei werden mit Hilfe einer Infrarotkamera die unterschiedlichen Temperaturen einer Oberfläche erfasst. Zum besseren Verständnis werden die gemessenen Temperaturen nicht als Zahl dargestellt, sondern mit sogenannten Falschfarben, meist in Regenbogenfarben. Den verschiedenen Temperaturen werden unterschiedliche Farben zugeordnet, z. B. von Blau für kalte Bereiche bis Rot für warme Bereiche. Auf diese Weise lassen sich die unterschiedlichen Temperaturen auf einer Oberfläche für das menschliche Auge leicht erfassen.

 

Mit Hilfe von Thermogrammen können Schwachstellen oder Unregelmäßigkeiten, wie z. B. Fehlstellen in der luftdichten Ebene oder fehlende Dämmung, visualisiert werden. Die Aufnahmen können verschiedene Wärmebrücken zeigen, wie z. B. einen Fenstersturz oder Rollladenkasten, aber auch Durchfeuchtungen. Somit kann die Thermografie ein wichtiges Hilfsmittel in der Qualitätssicherung bei Neubauten oder in der Bauwerksdiagnostik bei Altbauten sein.

 

Meist wird die Thermografie in der kälteren Jahreszeit durchgeführt, wenn ein ausreichender Temperaturunterschied zwischen dem beheizten Wohnraum und der kalten Umgebung besteht – die sogenannte passive Thermografie. In seltenen Fällen wird das unterschiedliche Aufheizverhalten verschiedener Baustoffe oder von Materialien mit unterschiedlichem Feuchtegehalt ausgenutzt. Dann wird eine Serie von Thermogrammen über den Aufheizzeitraum angefertigt. Die aktive Thermografie kann zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden.

 

Um Leckagen in den Infrarotaufnahmen sichtbar zu machen, ist es in der Regel notwendig mit einem Unterdruck oder Überdruck im Gebäude zu arbeiten. Daher wird die Thermografie häufig in Verbindung mit der Blower-Door-Messung durchgeführt.

 

Zum Durchführen einer Thermografie müssen eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein, z. B. eine günstige Witterung (kein Regen oder starker Wind). Einem erfahrenen Energieberater sind allerdings die meisten der Schwachstellen in einem Altbau bekannt. Die Visualisierung mit Hilfe einer Thermokamera wäre überflüssig. Aus diesen Gründen sollte die Thermografie eines Gebäudes nicht die Regel, sondern einzelnen Anwendungen vorbehalten sein.

 

Weiterhin hätte ich gerne noch eine neue Rubrik:

 

„Schallschutz“

Behaglichkeit, Entspannung, Ruhe und Privatsphäre in der eigenen Wohnung gehören zu den wesentlichen Grundbedürfnissen der Bewohner. In diesem Zusammenhang ist der Schallschutz im Wohnungsbau ein zentrales Komfort-Merkmal. Die Übertragung von Tritt- und Luftschall zwischen den Wohnungen, Geräusche aus haustechnischen Anlagen oder Außenlärm können als unangenehm empfunden werden.

 

Gerne erstelle ich Ihnen den Nachweis, ob die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 für Ihr geplantes Gebäude erfüllt sind.

 

 

DIN 4109 regelt die bauaufsichtlich geforderte Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau. Die Anforderungen sind im Sinne des Gesundheitsschutzes definiert und dürfen nicht unterschritten werden. Privatrechtlich sind höhere Anforderungen einzuhalten, die im üblichen Wohnungsbau mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen.

 

Daher gilt ein erhöhter Schallschutz, nach den in der VDI-Richtline 4100 festgelegten Schallschutzstufen I bis III. Die Schutzstufe I entspricht in etwa DIN 4109. Die Schutzstufen II und III entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sind demzufolge zu vereinbaren.

 

  • Die Schallschutzstufe II ist von einer Wohnung zu erwarten, die in ihrer sonstigen Ausführung und Ausstattung durchschnittlichen Komfortansprüchen genügt. Angehobene Sprache aus fremden Räumen ist in der Regel wahrzunehmen, aber nicht zu verstehen.
  • Die Schallschutzstufe III ist von einer Wohnung zu erwarten, die in ihrer sonstigen Ausführung und Ausstattung (inkl. Der Lage) besonderen Komfortansprüchen gerecht wird. Angehobene Sprache aus fremden Räumen ist nicht zu verstehen.

 

Folgende Rubrik sollte ebenfalls neu hinzukommen „Wärmebrückenberechnung“:

 

Damit Sie Ihr geplantes Effizienzhaus-Ziel wirtschaftlich erreichen, erstelle ich Ihnen ein ausgewogenes Wärmebrückenkonzept.
Im Rahmen der Baubegleitung unterstütze ich Sie bei der fachgerechten Ausführung zur Minimierung der Wärmebrücken.

 

 

Wärmebrücken sind lokale Änderungen des Wärmestroms, womit jede Ecke oder Kante eines Gebäudes eine Wärmebrücke darstellt, ebenso jeder Bauteilanschluss, z. B. die Verbindung der Fenster mit dem Mauerwerk oder die Verbindung der Geschossdecke mit der Außenwand. Ein Haus ohne Wärmebrücken gibt es nicht.

 

In der Energiebilanz eines Gebäudes können die Wärmebrücken auf unterschiedliche Weise berücksichtigt werden – über pauschale Zuschläge oder mit Hilfe einer detaillierten Berechnung. Wenn ein Effizienzhaus 55 oder 40 geplant wird, sind eine detaillierte Berechnung und die Erstellung eines Wärmebrückenkonzepts unumgänglich.

 

Die einzelnen Wärmebrücken werden im detaillierten Verfahren genau berechnet und die Auswirkungen auf die Energiebilanz und Oberflächentemperatur untersucht. Es werden Vorschläge erarbeitet, den Wärmebrückeneinfluss zu minimieren.

 

Einen Sonderfall stellt das „wärmebrückenfreie“ Bauen dar. Dabei werden die einzelnen Wärmebrücken dahingehend optimiert, dass sie für sich und in Summe praktisch keinen Einfluss auf die Energiebilanz des Gebäudes haben.

 

 

Rubrik „Fördermittel Beratung“ in Rubrik „Förderung“ umbenennen:

 

Kompletten Inhalt löschen

Folgenden Text einfügen:

 

Der energieeffiziente Neubau, die Sanierung und Einzelmaßnahmen werden von der öffentlichen Hand stark gefördert. In den meisten Fällen lohnt es sich, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

 

Gerne erstelle ich für Sie oder Ihre Hausbank die nötigen Formulare oder beantrage den Zuschuss.

 

 

Die Förderung von EH-Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus wurde zum 28.07.2022 grundlegend umgestellt. Der direkte Zuschuss für die Sanierung zum EH entfällt. Der Tilgungszuschuss im Rahmen eines KfW-Darlehens wurde sowohl im Neubau als auch in der Sanierung deutlich reduziert.

 

Beim Neubau eines EH 40 NH wurden der Tilgungszuschuss von 12,5 % auf 5 % und die Darlehenssumme von 150.000 € auf 120.000 € pro Wohneinheit gekürzt. Das bedeutet eine Kürzung des maximalen Tilgungszuschusses von 18.750 € auf 6.000 € pro Wohneinheit.

 

Da aber die KfW nun auch Ihre Zinsen auf aktuell 0,01 Prozent (28.07.2022) für 10 Jahre Laufzeit reduziert hat, bedeutet das eine erhebliche Verbilligung bei den Kapitalkosten.

 

Eine Vergleichsberechnung ergibt für das KfW-Darlehen mit Anschlussfinanzierung bei 3 % Zinsen und konstanter Annuität von 627 € einen Kostenvorteil von 17.330 € gegenüber der frei finanzierten Variante. Somit ergibt sich im Beispiel für das EH 40 NH eine effektive Neubau-Förderung von 17.300 € pro Wohneinheit. Die Höhe des Kostenvorteils ist abhängig von der Zinsentwicklung und der Tilgung.

 

Ähnlich sieht es bei der Sanierung zum Effizienzhaus aus. Auch hier ergibt die Kombination Kapitalkostenersparnis und Tilgungszuschuss eine hohe Förderung, die je nach erreichter Effizienzhausstufe sogar noch deutlich über der Neubauförderung liegt.

 

Die staatliche Förderung hat in diesem Punkt eine neue Richtung eingeschlagen. Die unmittelbaren Zuschüsse wurden reduziert, dafür bekommt der Bauherr ein praktisch kostenfreies Darlehen und spart sich erhebliche Kapitalkosten ein.

 

Bei der Sanierung von Einzelmaßnahmen sieht es anders aus. Hier setzt der Fördergeber zum 15.08.2022 tatsächlich den Rotstift an. Das Darlehen für Einzelmaßnahmen entfällt. Die Förderquoten bei den Zuschüssen werden zum Teil deutlich reduziert, beispielsweise bei der Gebäudehülle von 20 % auf 15 %, bei der Wärmepumpe von 35 % auf 25 % und bei den Biomasseheizungen von 35 % auf 10 %.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Kürzungen, auch beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Hier entfällt der 5-%-Bonus bei der Erneuerung von Heizungsanlagen. Für die sonstige Anlagentechnik, Optimierung der bestehenden Heizung und die Gebäudehülle wird der Bonus weiter gewährt.

 

Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des BEG ist die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Die Kosten für diese Leistung werden mit bis zu 50 % gefördert.

 

 

Rubrik „Baubegleitung“

 

Kompletten Inhalt löschen:

Folgenden Text sowie „Bild Baubegleitung“ einfügen:

 

Die Energieberatung ist ein wichtiger Baustein für den Neubau von Niedrigenergiehäusern, die Sanierung von bestehenden Gebäuden zu energieeffizienten „Wohlfühlhäusern“ und die fachgerechte Umsetzung von Einzelmaßnahmen.

In der Energieberatung werden individuelle Vorschläge erarbeitet, um Ihre Immobilie energieeffizient und zukunftssicher zu gestalten. In Absprache mit Ihnen, werden Konstruktionen, Materialien und Anlagentechnik aus den zahlreichen am Markt verfügbaren Systemen ausgewählt und die Voraussetzungen für öffentliche Fördermittel geprüft.

 

Im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung bekommen Sie die unterschriebenen Berechnungsunterlagen zum GEG-Nachweis für Ihre Baubeginnsanzeige. Die Erfüllungserklärung nach § 92 GEG (Gebäudeenergiegesetz) kann damit auf dem Formular zur Baubeginnsanzeige bestätigt werden.

Die Fachplanung und Baubegleitung für ein neues Effizienzhaus nach BEG umfasst z. B.

 

  • die programmgemäße Umsetzung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • das energetische Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik
  • die Effizienzhaus-Berechnung
  • die Berechnung der Einsparungen des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sowie der CO2- und Treibhausgas-Reduktion
  • die Erstellung des Wärmebrückenkonzepts,
  • die Erstellung des Luftdichtheitskonzepts
  • die Erstellung des Nachweises zum sommerlichen Wärmeschutz
  • die Erstellung des Lüftungskonzepts
  • die Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung (anhand von Angeboten oder Kostenschätzung)
  • die „Technische Projektbeschreibung (TPB)“ für die geplante Effizienzhaus-Stufe erstellen
  • den Antrag auf Förderung stellen (falls gewünscht)
  • die Mitwirkung bei der Ausschreibung beziehungsweise Angebotseinholung und die Überprüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen
  • die Übergabe der für den Effizienzhaus-Nachweis relevanten Gebäudeparameter hinsichtlich des baulichen Wärmeschutzes und der Anlagentechnik an die Fachplaner beziehungsweise die ausführenden Unternehmen
  • die Durchführung der für das Vorhaben angemessene Anzahl von Baustellenbegehungen, zur Sichtprüfung der im Effizienzhaus-Nachweis berücksichtigten energetischen Maßnahmen und deren Parameter
  • die Prüfung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den in der Effizienzhaus-Berechnung berücksichtigten energetischen Maßnahmen
  • die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung, soweit für den Effizienzhaus-Nachweis relevant
  • die Prüfung der Einregulierung der energetischen Anlagentechnik und der Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • die Prüfung der Übergabe der energetischen Anlagentechnik (technische Einweisung des Bauherrn)
  • die Dokumentation der energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme
  • den „Technischen Projektnachweis (TPN)“ für die umgesetzten Effizienzhaus-Stufe erstellen
  • den Bauherrn hinsichtlich des Einsatzes zukunftssicherer Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 bei Einsatz von Wärmepumpen und Kältemaschinen beraten

 

 

 

 

 

 

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